Die deutsche Telekom hat jedenfalls einen Verlag abgemahnt, weil dieser in Anzeigen einen ähnlichen Magenta-Ton wie die TK verwendet hatte. Die Telekom hat sich bei der Abmahnung darauf berufen, ein exklusives Recht (!) auf die Farbe Magenta zu haben. Wenn der Verlag die Abmahnung samt Unterlassungserklärung nicht unterschreiben sollte, droht die Telekom mit 10.000 Mark Strafe!
Perverserweise wurde mit BGH-Beschluss vom 25.3.1999 eine reine Farbe als Marke bereits anerkannt und für eintragungsfähig erklärt. Auch unter der EU-Patentnummer 16139 sollte die Farbe Orange als Marke für Computer und Software eingetragen werden. Die Anmeldung wurde jedoch zurückgezogen.
216 solche idiotischen Anmeldungen und alle websicheren Farben sind weg – bitte, ich hätte gerne „#FF0000“ als Marke, wenn schon.
(gefunden bei Andreas)
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Naja, 0000ff gibt’s ja schon :-)