Scheibenwischer-Werbung strafbar

Der Verwaltungsgerichtshof hat es letztens bestätigt und der Standard berichtete drüber: Nach dem StVO-Paragraphen 82 ist das Anbringen von Werbezetteln an den Scheibenwischern fremder Autos eine „verkehrsfremde Verwendung“ der Straße und daher strafbar. Im Zusammenhang damit ist ein Wiener Geschäftsmann zu ATS 1000 Strafe verurteilt worden, weil seine Mitarbeiter bei geparkten Autos Werbezettel hinter die Scheibenwischer gesteckt hatten.
Aber Werbeflächen auf Parkscheinen und die allseits beliebten Kurzparkstraf-Erlagscheine fallen offenbar nicht unter diesen Paragraphen – diese werden ja nicht vom Bürger in Umlauf gebracht, sondern vom Staat. Und wieder ist eine neue Geldquelle erschlossen – so schnell geht das bei uns.
„Alle Tiere sind gleich – aber manche sind gleicher“ – wie George Orwell bereits vor 50 Jahren in „Die Farm der Tiere“ so treffend formulierte.

Ernst Michalek
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