1000 legale Steuertricks

Michael Schumacher gilt in seiner Wahlheimat Schweiz als „erwerbsloser Ausländer“, da er als Beruf Rennfahrer angegeben hatte – und diesen Beruf kann der 32-Jährige auf Schweizer Staatsgebiet nicht ausüben, weil es dort keine Rennpisten gibt. Schumacher ist lediglich per Gesetz dazu angehalten, das Fünffache seiner Jahresmiete als Einkommen zu versteuern. Das sind laut Spiegel Online 2,25 Millionen Mark und dürften „Peanuts“ für Schumi sein.

Ernst Michalek
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