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Neue Regelungen für Webshops (die auch nach Deutschland verkaufen!)

Heute tritt für Webshops in Deutschland die sogenannte “Buttonlösung” in Kraft. Diese regelt Informationspflichten von Webshops sowie die Beschriftung des Bestellbuttons – “Bestellen” oder “Anmelden” reicht nicht mehr aus, es muss auf die Kostenpflicht hingewiesen werden. Für österreichische Shopbetreiber ist das insofern interessant, da die Vorschriften auch für deren Shops gelten, sofern auch nach Deutschland verkauft werden soll. Bei regelwidriger Gestaltung des Shops kommt nämlich zwischen Käufer und Verkäufer kein rechtswirksamer Vertrag zustande!

Meine persönliche Meinung dazu: wer in einem Onlineshop einkauft und dann auf “Bestellen” klickt, dem sollte der gesunde Menschenverstand sagen, dass damit Kosten auf ihn zukommen könnten. Die deutsche Forderung nach Buttons auf denen nun z.B. “Kostenpflichtig bestellen” stehen muss, richtet sich wohl gegen die Unzahl an unseriösen Web-Angeboten (Stichwort: Abofalle). Doch es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass sich genau diese betrügerischen Betreiber an die neuen Vorschriften halten werden. Wer sich freuen wird, sind die bundesdeutschen Anwälte. Denn das Abmahnwesen wird in den kommenden Monaten einen neuen Höhepunkt erreichen.

Detailliert zusammengefasst finden sich die genauen Informationspflichten sowie rechtsgültige Buttonbeschriftungen auf der Website der Wirtschaftskammer – eine Überprüfung und ggf. der Umbau bestehender Shops auf die neuen Vorschriften ist anzuraten, wenn man weiterhin mit Kunden  aus Deutschland Geschäfte machen möchte. Andere Möglichkeit: Deutschland als Bestelladresse im Shop eindeutig ausschließen!

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Ernst Michalek
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