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Impressumspflicht – was gilt für Österreich?

Auf vielen deutschen Weblogs wird derzeit über die Impressumspflicht diskutiert. Bei uns in Österreich gilt zwar seit 1. Jänner 2002 ebenfalls ein derartiges Gesetz (ECG, es war ja auch eine EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen war), allerdings bezieht sich da die Pflicht zur Anbieteridetifizierung lediglich auf kommerzielle Websites.
(Laut WKO-Forum: “Tatsächlich gilt das ECG nach dem Wortlaut für Diensteanbieter die “in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz” anbieten. Darunter ist jedoch jeder kommerzieller Webauftritt, also auch eine simple Homepage, die der Bewerbung des Unternehmens und seiner Produkte dient, zu verstehen. Das Entgelt ist nicht wörtlich zu verstehen, auch Ertragserzielungsabsicht, Drittfinanzierung (zB. Banner) reicht aus!! Nur rein private Homepages sind ausgenommen!”).
Private Weblogs dürften also da wohl üblicherweise nicht reinfallen – die meisten österreichischen Weblog-Kollegen dürfen also aufatmen. Und maybe haben wir demnächst ein paar anonyme Weblogs mehr, die unter .at-Domainflagge segeln? ;-)
(Übrigens eine vorzeitige Insider-Information: wahscheinlich mit Sommer bekommen wir einen neuen Server, auf dem unsere Zweit-Domain www.weblog.co.at dann mit Sunlogs, MovableTypes oder Greymatters gefüllt werden kann…)

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Ernst Michalek
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