Letztens erreichte mich ein Mail einer mir unbekannten Firma mit folgendem Vermerk in den letzten Zeilen:
Diese Zusendung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des TKG §107 Abs.4. Sollte keine weitere Zusendung gewünscht werden, genügt ein leeres Rückmail. Wir löschen dann Ihre mail-Adresse aus unserem Verteiler.
Worauf ich mir im Rechtsinformationssystem das aktuelle Telekommunikationsgesetz 2003 herausgesucht hab, um nachzublättern. Und was dort im §107 Absatz 4 steht, erstaunt mich etwas:
Hat bis vor kurzem mit dem alten Epson Perfection 1640 SU sogar noch bis Windows 11 funktioniert. Ein WIN11-Update Anfang…